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Nach einer Operation wird die Einnahme bestimmter Arzneimittel notwendig und bei etwaigen Komplikationen, Verdauungsbeschwerden oder Mangelerscheinungen stehen noch weitere Substanzen zur Verfügung.

Bei den aufgeführten Therapeutika handelt es sich sowohl um verschreibungspflichtige als auch um freiverkäufliche/ nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. 

Standardtherapie

Durch die Operation/Entfernung der Speiseröhre mit Magenhochzug erhalten die Patienten zur Reduzierung der Magensäure in der Regel eine lebenslange medikamentöse Therapie in Form von sogenannten Protonenpumpenhemmern (PPI) wie Esomeprazol, Lansoprazol, Omeprazol, Pantoprazol und Rabeprazol.

Diese 5 Substanzen hemmen die Belegzellen im Magen, die für die Produktion von Magensäure zuständig sind.

Die Dosierung wird vom behandelnden Arzt individuell auf den Patienten ausgerichtet. Der Einnahmezeitpunkt kann morgens und/oder abends erfolgen.

Die einzelnen PPI lassen sich untereinander bezüglich vergleichbarer Wirkstärken anhand von sogenannten Äquivalenzdosen vergleichen 

 

 

Esomeprazol     10mg  20mg

Lansoprazol      15mg  30mg

Omeprazol       10mg  20mg

Pantoprazol      20mg  40mg

Rabeprazol       10mg  20mg

 

(Quelle: www.medicalapps.ch)

 

Diese Substanzen werden in der Regel als magensaftresistente Tabletten und Hartkapseln angeboten.

Bei massiven Schluckbeschwerden könnte man ein Granulat zur Herstellung einer Suspension in Erwägung ziehen, welches speziell vom Originalhersteller von Esomeprazol angeboten wird.

Im Beitrag "Laborwerte" erhalten sie weitere Informationen zur dauerhaften Einnahme von PPI und möglichen Nebenwirkungen.

In zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen, die häufiger unter nächtlichen Reflux leiden, stellt sich nicht selten heraus, dass die Dosierungen der PPI im unteren Dosisbereich angesiedelt sind und daher (viel) zu niedrig sind. Eine Aufdosierung in einen höheren Dosisbereich (nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt) kann den nächtlichen Reflux deutlich reduzieren. (z.B. von 40 mg Pantoprazol am Abend auf 80 mg am Abend)

Die Verschreibung/Einnahme von sogenannten H2-Blockern (H2-Antihistaminika) zur Säurehemmung spielen in heutiger Zeit aus diversen Gründen eine nur noch sehr untergeordnete Rolle.

 

 

 

Bedarfsmedikationen:

 

Antazida

Bei plötzlichem, nächtlichen Reflux kann auf die Einnahme von sogenannten Antazida in flüssiger Form (Suspension) oder in fester Form (Kautablette) zurückgegriffen werden

Diese Substanzen, die beispielsweise Aluminiumhydroxid und Magnesiumhydroxid enthalten, sind in der Lage, kurzfristig die überschüssige Magensäure zu neutralisieren durch die Erhöhung des pH-Wertes.

Zur Erklärung: Die Magenschleimhaut ist zwar für die aggressive Säure ausgelegt, aber die Schleimhaut der (restlichen) Speiseröhre ist anders aufgebaut und wesentlich empfindlicher gegenüber der Magensäure. Durch den nicht mehr vorhandenen Verschluss zwischen Speiseröhre und Magen durch die Gestaltung eines Schlauchmagens muss die restliche Speiseröhre vor dieser Säure geschützt werden.

 

 

Verdauungsenzyme (Lipase, Protease, Amylase)

z.B. Kreon, Mezym, Pangrol, Panzytrat

zur Behandlung von Fettstühlen beziehungsweise zur verbesserten Verwertung der Nahrungsbestandteile (insbesondere Fette, aber auch Kohlenhydrate und Eiweiße)

Etwa 90% aller gastrektomierten Patienten und auch eine nicht unerhebliche Zahl von Patienten mit Schlauchmagenhochzug leiden nach der OP unter Durchfall, Fettstühlen, Blähungen und der vermehrten Abgabe der Darmgase (Flatulenz). Da der Speisebrei den Magendarm-Trakt beschleunigt passiert, können die Drüsen, die für die Ausschüttung von körpereigenen Enzymen der Bauchspeicheldrüse ((Pankreassekretion) zuständig sind, nur mit Verspätung stimuliert werden.

Daher kann die Einnahme dieser Enzyme sinnvoll sein, wenn eine permanente Tendenz einer weiteren Gewichtsabnahme besteht bzw. das Halten eines bestimmten Gewichtes Schwierigkeiten bereitet. In Studien wurde sowohl eine Verbesserung der Stuhlkonsistenz als auch eine Verminderung der Stuhlfellausscheidung nachgewiesen.

Diese Präparate sind sowohl als Kapseln als auch als Tabletten erhältlich

Im Kapitel "Gastrointestinale Beschwerden/Fettstühle" wird noch einmal konkret auf die Einnahme der Enzyme eingegangen.

 

Pflanzliche Tropfen bei Magenbeschwerden (z.B. Iberogast)

zur Linderung von Beschwerden wie Übelkeit, Magenschmerzen, Völlegefühl, Bauchkrämpfe und Blähungen 

 

Metoclopramid (MCP)

zur Steigerung bzw. Wiederherstellung der Magenmotilität/Peristaltik bzw. bei Übelkeit

 

Laktase 

bei Laktoseintoleranz (Milchzucker-Unverträglichkeit)

 

Vitamine 

insbesondere die Gabe von Vitamin B12, Vitamin D, evtl. B6 und Folsäure bei zu geringen Blutkonzentrationen

 

speziell Vitamin B12:

Bei gastrektomierten Patienten ist die Gabe von Vitamin B12 in der Regel unerlässlich (obligat).

 

speziell Vitamin D3:

Der Bedarf an Vitamin D wird normalerweise über die Haut mittels Sonnenlicht und zu einem kleineren Teil auch über die Nahrung gedeckt. Bei geringer Sonneneinstrahlung und/oder bei alternder Haut ist die Produktion eingeschränkt. 

Auch bei verminderter oder fehlender Produktion von Verdauungsenzymen kann es zu einer mangelhaften Aufnahme von Vitamin D kommen.

In diesen Fällen und bei entsprechend niedrigen Blutwerten ist die orale Einnahme von Vitamin D anzuraten. Sofern eine orale Therapie nicht möglich oder nicht wirksam ist, kann die Gabe auch intramuskulär erfolgen.

 

 

Mineralstoffe (z.B. Magnesium, Kalzium, Eisen, Ferritin)

ebenfalls bei zu geringen Blutkonzentrationen 

 

Cannabis

Bei schweren Krankheitsverläufen stellt die Einnahme von z.B. Cannabidiol (CBD) Tropfen möglicherweise eine Therapieoption (in Ausnahmefällen) dar. 

Für diese Substanzen werden zahlreiche therapeutische Effekte beschrieben. Betroffene berichteten u.a. von Schmerzlinderung, Appetitanregung, Verbesserung des Schlafverhaltens und angstlösenden und stimmungsaufhellenden Effekten.

Für die Einnahme von Wirkstoffen aus diesem Bereich ist ein Genehmigungsverfahren mit der Krankenkasse vorgesehen.

Hinweis: Bei Einnahme von Arzneimitteln, die über die Leber verstoffwechselt werden, können bestimmte Leberenzyme gehemmt oder auch induziert werden. Das wiederum kann zu einer Dosisanpassung anderer Medikamente führen. Als Beispiel sei die bei der Entfernung der Speiseröhre lebenslang notwendige Einnahme einer höheren Dosis eines  Protonenpumpenhemmers genannt. 

Der Apotheker kann mithilfe eines PC-Programmes eventuelle Wechselwirkungen und Nebenwirkungen der einzunehmenden Präparate aufweisen, so dass etwaige Anpassungen der Dosen mit dem behandelnden Arzt besprochen und vorgenommen werden können. Dies gilt auch bei Leberfunktionsstörungen.

Quellen: u.a. KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung; Arzneimittel-VO Cannabis; BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bonn; Sachverständigen-Ausschuss;  Fachinformation Pantoprazol

 

Anmerkung:

Unter bestimmten Voraussetzungen bzw. bei bestimmten Erkrankungen gibt es für Patienten speziell in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Möglichkeit, dass bestimmte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der GKV dennoch verordnungsfähig sind.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), bestehend aus Mitgliedern des Kassenärztlichen Bundesverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband, ist das höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen und bestimmt in Form von Richtlinien, welche Leistungen von den Versicherten beansprucht werden können

Vom GBA gibt es eine Auflistung dieser zugelassenen Therapeutika bei bestimmten Erkrankungen.(Stand: 09.11.2018)

 

 

 

Schutzimpfungen:

 

Das Thema Impfungen wird in der Bevölkerung häufiger recht kontrovers diskutiert. Hier stehen vor allem die Ängste vor Unverträglichkeiten und Erkrankungen trotz Impfung im Vordergrund.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut hat jedoch eindeutige Impfempfehlungen in einem Impfkalender herausgegeben, welche bei Bedarf aktualisiert werden.

Sie empfiehlt u.a. folgende Schutzimpfungen als

Standardimpfungen für Personen ab 60 Jahre (Influenza; Pneumokokken; Herpes zoster)  und als

Indikationsimpfungen für bestimmte Risikogruppen z.B. mit chronischen Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes mellitus:

 

  • Influenza: Die sogenannte Grippeschutzimpfung wird jährlich im Herbst durchgeführt, da die Antigenkombination des Impfstoffes jährlich von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) neu bestimmt und aktualisiert wird. Die Schutzwirkung reicht normalerweise über die gesamte Wintersaison aus. Aktuell steht für die Grippesaison 2021/2022 erstmals auch ein Hochdosis-Impfstoff mit einer Zulassung für Patienten ab 60 Jahre zur Verfügung. Gerade für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem könnte dieser Impfstoff eine Option darstellen.

 

  • Pneumokokken: Diese Impfung gegen eine Lungenentzündung hat in der Regel eine Schutzwirkung von 6 Jahren. Es stehen 2 unterschiedliche Impfstoffe zur Verfügung, die je nach Grunderkrankung auch kombiniert mit einem zeitlichen Abstand verabreicht werden. STIKO-Empfehlung: ab 60 Jahre

 

  • Herpes zoster: Seit Ende 2018 ist auch diese Schutzimpfung mit einem sogenannten Totimpfstoff gegen die Gürtelrose von der STIKO als Standardimpfung ab 60 Jahre eingestuft. Hier werden zur Sicherstellung des Impfschutzes 2 Dosen im Abstand von 2 bis 6 Monaten verabreicht. Die Lieferfähigkeit des Impfstoffes ist aufgrund der hohen Nachfrage zeitweise eingeschränkt. Unmittelbar nach der ersten Impfung ist die Reservierung einer zweiten Dosis empfehlenswert, um die Folgeimpfung nach 2 bis 6 Monaten zu gewährleisten. 

 

  • COVID-19: Schon alleine wegen des Alters werden zahlreiche (frühere) Patienten mit Speiseröhrenkrebs sowie die in Chemotherapie befindlichen Patienten bevorzugt geimpft.

Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung in den Bereichen Forschung, Markteinführung, Wirksamkeit, Virusmutationen, Verfügbarkeit, usw. kann dieser Beitrag zu den Covid-19 Impfungen jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erweitert oder vervollständigt werden.

 

Hinweis:

Dieser Beitrag zu den Schutzimpfungen gilt als allgemeine Information und ersetzt nicht das individuelle Beratungsgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt.

 

 

 

 

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