Nach der operativen Entfernung eines malignen Speiseröhrentumors haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Das zuständige Versorgungsamt wartet bei dieser Operation die sogenannte Heilungsbewährung in den ersten 5 Jahren ab. In dieser Zeit wird der sogenannte Grad der Behinderung (GdB) je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes zwischen 80% - 100% festgelegt.
Grade der Behinderung (GdB) bei Speiseröhrenkrankheiten: **
(vollständige Auflistung)
Traktionsdivertikel je nach Größe und Beschwerden: 0-10
Pulsionsdivertikel
... ohne Behinderung der wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme: 0-10
... mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand: 20-40
Funktionelle Stenosen der Speiseröhre (Ösophagusspasmus, Achalasie) ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme: 0-10
...mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme: 20-40
..mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes; häufig Aspiration: 50-70
Auswirkungen auf Nachbarorgane (z.B. durch Aspiration) sind zusätzlich zu bewerten
Organische Stenose der Speiseröhre (z.B. angeboren; nach Laugenverätzung, Narbenstenose; peptische Striktur= Verengung)
...ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Grüße und Beschwerden: 0-10
...mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer): 20-40
...mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes: 50 -70
Refluxkrankheit der Speiseröhre
...mit anhaltenden Refluxbeschwerden je nach Ausmaß: 10-30
...Auswirkungen auf Nachbarorgane sind zusätzlich zu bewerten
Nach Entfernung eines malignen Speiseröhrentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdB-Grad während dieser Zeit je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes: 80-100
Speiseröhrenersatz: Der GdB-Grad ist nach den Auswirkungen (z.B. Schluckstörungen, Reflux, Narben) jedoch nicht unter 20 zu bewerten
Grade der Behinderung (GdB) bei Magenkrankheiten:
(teilweise Auflistung)
Totalentfernung des Magens ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes je nach Beschwerden: 20-30
...bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z.B. Dumping-Syndrom): 40-50
Nach Entfernung des Magentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdB-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung eines Magenfrühkarzinoms: 50
GdB-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung aller anderen malignen Magentumoren je nach Stadium und Auswirkung auf den Allgemeinzustand: 80-100
**Auszug aus der Tabelle: GdB / Grad der Behinderung / Verdauungsorgane