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Natürlich ergeben sich nach der Operation Fragen beispielsweise hinsichtlich der Einkommens- und Existenzsicherung. Hier geht es um die berufliche Wiedereingliederung, die Beantragung einer Erwerbsminderungs- oder Altersrente, Inanspruchnahme von Sach- und Geldleistungen (Krankengeld, Krankenpflege, Haushaltshilfe, ...), Beantragung eines Schwerbehindertenausweises und einiges mehr. Dabei kann die persönliche Situation individuell sehr unterschiedlich sein.

Die SHG-S hat keine juristische Fachkompetenz und kann und darf deshalb auch keine Rechtsberatung z.B. in den hier relevanten Bereichen Sozialrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht leisten. Auch die Beratungsarbeit der Klinik-Sozialdienste, Sozialverbände, Beratungsstellen der zuständigen Sozialleistungsträger usw. darf und kann nicht ersetzt werden.

Wir können den Betroffenen und Angehörigen jedoch unterstützend zur Seite stehen, indem die Teilnehmer der Selbsthilfegruppe im Erfahrungsaustausch Möglichkeiten und Wege aufzeigen, die für eine Inanspruchnahme von Leistungen relevant sein können.

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie in diversen Broschüren und Ratgebern.

Als Beispiel sei die Broschüre der Stiftung Deutsche Krebshilfe in Bonn genannt:

Wegweiser zu Sozialleistungen; Antworten. Hilfen. Perspektiven.

(Die blauen Ratgeber; Nr. 40)

 

CIO Köln - Videoempfehlung vom 21.02.22 

Thema: Sozialrechtliche Ansprüche bei Krebs: Rehabilitation und Schwerbehinderung

Frau Nitsche; Sozialdienst CIO Köln; Frau Puschke, Hochschuldozentin

Link zur Übersicht der verfügbaren Videos

 

Das Thema Schwerbehinderung:

Nach der operativen Entfernung eines malignen Speiseröhrentumors haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Das zuständige Versorgungsamt wartet bei dieser Operation die sogenannte Heilungsbewährung in den ersten 5 Jahren ab. In dieser Zeit wird der sogenannte Grad der Behinderung (GdB) je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes zwischen 80% - 100% festgelegt.

Nach Ablauf der 5 Jahre geht das Versorgungsamt sehr häufig von einer erfolgreichen Heilungsbewährung aus und nimmt eine Herabstufung des GdB auf meistens etwa 30 % vor. Diese recht pauschalen Herabstufungen bedürfen unserer Meinung nach einer medizinischen Beurteilung der tatsächlichen Beschwerden und Einschränkungen.

Die Entfernung der Speiseröhre und die Umgestaltung des Magens mit Magenhochzug führen hinsichtlich der veränderten Peristaltik und Verdauung nahezu zwangsläufig zu diversen Beschwerden und Beeinträchtigungen, die bei den Betroffenen leicht, aber durchaus auch stärker ausgeprägt sein können.

 

 

Grade der Behinderung (GdB) bei Speiseröhrenkrankheiten: **

(vollständige Auflistung)

 

Traktionsdivertikel je nach Größe und Beschwerden: 0-10

 

Pulsionsdivertikel

... ohne Behinderung der wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme: 0-10

... mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand: 20-40

 

 

Funktionelle Stenosen der Speiseröhre (Ösophagusspasmus, Achalasie)

...ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme: 0-10

...mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme: 20-40

..mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes; häufig Aspiration: 50-70

Auswirkungen auf Nachbarorgane (z.B. durch Aspiration) sind zusätzlich zu bewerten

 

 

Organische Stenose der Speiseröhre (z.B. angeboren; nach Laugenverätzung, Narbenstenose; peptische Striktur= Verengung)

...ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Grüße und Beschwerden: 0-10

...mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer): 20-40

...mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes: 50 -70

 

Refluxkrankheit der Speiseröhre

...mit anhaltenden Refluxbeschwerden je nach Ausmaß: 10-30

...Auswirkungen auf Nachbarorgane sind zusätzlich zu bewerten

 

Nach Entfernung eines malignen Speiseröhrentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdB-Grad während dieser Zeit je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes: 80-100

 

Speiseröhrenersatz: Der GdB-Grad ist nach den Auswirkungen (z.B. Schluckstörungen, Reflux, Narben) jedoch nicht unter 20 zu bewerten

 

 

Grade der Behinderung (GdB) bei Magenkrankheiten:

(teilweise Auflistung)

 

Totalentfernung des Magens

...ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes je nach Beschwerden: 20-30

...bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z.B. Dumping-Syndrom): 40-50

Nach Entfernung des Magentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

 

GdB-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung eines Magenfrühkarzinoms: 50

 

GdB-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung aller anderen malignen Magentumoren je nach Stadium und Auswirkung auf den Allgemeinzustand: 80-100

 

 

 

**Auszug aus der Tabelle: GdB / Grad der Behinderung / Verdauungsorgane

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